{"id":80,"date":"2019-03-24T21:06:41","date_gmt":"2019-03-24T20:06:41","guid":{"rendered":"http:\/\/landeselternverband.de\/?page_id=80"},"modified":"2020-09-23T18:33:08","modified_gmt":"2020-09-23T16:33:08","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/landeselternverband.de\/?page_id=80","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Wie jeder Verein haben wir eine Satzung. Ganz unten auf dieser Seite gibt es diese Version auch als PDF-Datei zum Herunterladen.<\/p>\n\n\n\n<p>(Fassung vom 18.11.2017) <\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4ambel <\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Im Landeselternverband schlie\u00dfen sich Eltern geh\u00f6rloser und schwerh\u00f6riger Kinder und Jugendlicher sowie F\u00f6rderer zusammen, um gemeinsam die Belange der geh\u00f6rlosen und schwerh\u00f6rigen Kinder und Jugendlichen auf Landesebene zu vertreten und zu f\u00f6rdern. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Landeselternverband geh\u00f6rloser und schwerh\u00f6riger Kinder und Jugendlicher in Nordrhein-Westfalen e. V. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Er ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. <\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verein ist unter der Registriernummer VR 2280 im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Sitz <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Essen\/ NRW. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Zweck <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Landeselternverband vertritt die Eltern geh\u00f6rloser und schwerh\u00f6riger Kinder und Jugendlicher in den F\u00f6rderschulen mit dem F\u00f6rderschwerpunkt H\u00f6ren und Kommunikation, sowie die Eltern geh\u00f6rloser und schwerh\u00f6riger Kinder und Jugendlicher in der Fr\u00fchf\u00f6rderung, den Regelkinderg\u00e4rten und Regelschulen. Er vertritt die Eltern auch bei Fragen des \u00dcbergangs in Ausbildung und Arbeit. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Insbesondere soll er: <br>a) Die Anliegen der geh\u00f6rlosen und schwerh\u00f6rigen Kinder und Jugendlicher in der \u00d6ffentlichkeit vertreten und ein Bewusstsein f\u00fcr deren Anliegen in der \u00d6ffentlichkeit schaffen, st\u00e4rken und pflegen. <br>b) Die gesetzgebenden Organe und zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden \u00fcber die Probleme der geh\u00f6rlosen und schwerh\u00f6rigen Kinder und Jugendlichen unterrichten und Ma\u00dfnahmen, die der Verbesserung der Lage dienen, anregen. <br>c) Den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder pflegen, gleichartige Bestrebungen koordinieren und gemeinsame Ma\u00dfnahmen durchf\u00fchren. <br>d) Mit allen \u00f6ffentlichen und privaten, wissenschaftlichen und kirchlichen Organisationen \u00e4hnlicher Zielsetzung zusammenarbeiten, sowie Wissenschaft und Forschung anregen und unterst\u00fctzen. <br>e) Die Identit\u00e4t, Bilingualit\u00e4t, andere Kommunikationsformen und die technischen Hilfsmittel der geh\u00f6rlosen und schwerh\u00f6rigen Kinder und Jugendlichen ber\u00fccksichtigen.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verband verfolgt im Rahmen dieser Satzung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. <\/p>\n\n\n\n<p>3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. <\/p>\n\n\n\n<p>4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>5. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Anspr\u00fcche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsverm\u00f6gen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mittel des Verbandes <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mittel zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erh\u00e4lt der Verband durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden, Zuwendungen der \u00f6ffentlichen Hand, Ertr\u00e4gnissen des Vereinsverm\u00f6gens, sonstigen Eink\u00fcnften. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedschaft <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Ordentliche Mitglieder des Verbandes k\u00f6nnen Eltern geh\u00f6rloser und schwerh\u00f6riger Kinder und Jugendlicher, sowie Erziehungsberechtigte, Verb\u00e4nde und eingetragene Vereine im Land NRW werden, die die Belange geh\u00f6rloser und schwerh\u00f6riger Kinder und Jugendlicher vertreten. Sie sind beitragspflichtig. Schulpflegschaften der F\u00f6rderschulen mit dem F\u00f6rderschwerpunkt H\u00f6ren und Kommunikation sind Mitglied ohne Beitragspflicht. Angeh\u00f6rige, die bisher Mitglied des Verbandes sind, genie\u00dfen Bestandsschutz. <\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00f6rdermitglieder k\u00f6nnen andere nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Sie unterst\u00fctzen den Verband materiell und ideell ohne Beitragspflicht. Sie besitzen kein Stimmrecht. <\/p>\n\n\n\n<p>3. Ehrenmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die sich um den Verband und um Verbandsziele verdient gemacht haben. Sie werden vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und von ihm ernannt. Eine Beitragspflicht entf\u00e4llt. <\/p>\n\n\n\n<p>4. \u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Verlust der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit oder der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte, durch Austritt, Ausschluss oder Tod. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand innerhalb einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende  <\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied: <br>a) die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt. <br>b) die Anordnungen und Beschl\u00fcsse der Verbandsorgane nicht befolgt, <br>c) mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein trotz zweimaliger Mahnung im R\u00fcckstand ist. <br>d) Vor der Entscheidung \u00fcber den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Betroffenen mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen innerhalb eines Monats nach Zugang Berufung zu. Die Berufung ist an den\/die 1. oder den\/die 2. Vorsitzende zu richten. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Organe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie ist von der\/dem 1. oder 2. Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen. Die Einladung muss Zeit- und Ortsbestimmung sowie die Tagesordnung enthalten. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn sie von der Mehrheit des Vorstandes oder 1\/3 der ordentlichen Mitglieder beantragt werden. Der\/die 1. oder 2. Vorsitzende hat die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung sp\u00e4testens vier Wochen nach Eingang eines solchen Antrages unter Angabe des Tagungsortes, des Tagungstermins und der Tagesordnung einzuberufen. Die Ladungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen. <\/p>\n\n\n\n<p>3. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Eltern zahlen gemeinsam einen  Beitrag und haben gemeinsam eine Stimme. Der\/die Stimmberechtigte kann sich in Schriftform durch einen Bevollm\u00e4chtigten vertreten lassen. Ein Bevollm\u00e4chtigter kann maximal eine Vollmacht auf sich vereinigen. <\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, soweit diese Satzung keine anderweitigen Regelungen vorsieht. <\/p>\n\n\n\n<p>6. Eine 2\/3 Mehrheit der Stimmen ist notwendig f\u00fcr:  \u00c4nderung der Satzung. <\/p>\n\n\n\n<p>7. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren. Dieses ist von dem Schriftf\u00fchrer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere: <br>a) Entgegennahme des Jahresberichtes <br>b) Entgegennahme des Kassenberichtes und des Kassenpr\u00fcfungsberichtes<br>c) Entlastung des Vorstandes <br>d) Festlegung des Mitgliederbeitrages <br>e) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen <br>f) Wahl des Vorstandes <br>g) Wahl der Kassenpr\u00fcfer\/innen und Ersatzkassenpr\u00fcfer\/innen <br>h) Beschlussfassung \u00fcber Ausschluss von Mitgliedern als Berufungsinstanz <br>i) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df gestellte Antr\u00e4ge <br>j) Beschlussfassung \u00fcber Abl\u00f6sung von Vorstandsmitgliedern aus besonderem Grund <br>k) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Verbandes <br>l) Genehmigung des Protokolls der vorherigen Mitgliederversammlung <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der <br>a) 1. Vorsitzenden <br>b) 2. Vorsitzenden <br>c) Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in <br>d) Schriftf\u00fchrer\/in <\/p>\n\n\n\n<p>2. der erweiterte Vorstand besteht aus nachfolgenden stimmberechtigten Mitgliedern: <br>a) den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB <br>b) bis zu drei weiteren Personen <\/p>\n\n\n\n<p>3. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB vertreten den Verein gemeinsam. <\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Vorstand wird f\u00fcr 3 Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Er bleibt bis zur Wahl neuen Vorstandes im Amt. <\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\/des 1. Vorsitzenden. <\/p>\n\n\n\n<p>6. Zur Erledigung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten, hauptamtlich Besch\u00e4ftigte einzustellen. <\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine im Verh\u00e4ltnis zu ihren Aufgaben angemessene Entsch\u00e4digung, die von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Notwendige Auslagen werden erstattet. Wenn Vorstandsmitglieder f\u00fcr (zeitlich begrenzte) satzungsm\u00e4\u00dfige Projekte t\u00e4tig werden, kann ihnen eine angemessene Verg\u00fctung zugesagt und bezahlt werden. Solche Leistungen k\u00f6nnen z. B. Projektleitung, Projektabrechnung und andere projektbezogene Leistungen sein. Die Verg\u00fctung darf nicht h\u00f6her sein als die orts\u00fcbliche Verg\u00fctung f\u00fcr vergleichbare Leistungen. Der Vorstand ohne Beteiligung des betroffenen Vorstandsmitglieds beschlie\u00dft \u00fcber den Leistungsumfang und die angemessene Verg\u00fctung. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Aussch\u00fcsse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann zur fachlichen Beratung Aussch\u00fcsse bilden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Gesch\u00e4ftsstelle<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben kann der Verband eine Gesch\u00e4ftsstelle unterhalten. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Aufl\u00f6sungsantrag muss beim Vorstand schriftlich begr\u00fcndet eingereicht und von der H\u00e4lfte der stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder unterst\u00fctzt werden. Auf dieser Mitgliederversammlung m\u00fcssen mindestens drei Viertel der stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder anwesend sein. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist in der Einladung ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder erforderlich. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei der Aufl\u00f6sung des Verbandes wird das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Verm\u00f6gen zur einen H\u00e4lfte dem Landesverband der Schwerh\u00f6rigen und zur anderen H\u00e4lfte dem Landesverband der Geh\u00f6rlosen e.V. NRW weitergegeben. Es ist im Sinne dieser Satzung zu verwenden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Erm\u00e4chtigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, redaktionelle \u00c4nderungen der Satzung, notwendige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen, wie sie zur Erlangung oder Erhaltung der Gemeinn\u00fctzigkeit erforderlich sind und solche \u00c4nderungen, die beh\u00f6rdlich angeordnet werden, selbstst\u00e4ndig vorzunehmen. Der Vorstand ist verpflichtet, alle Mitglieder umgehend zu informieren.  <\/p>\n\n\n\n<p>Hier gibt es unsere Satzung zum Herunterladen und in Ruhe lesen. <\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/landeselternverband.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/Satzung-Fassung-18.11.2017.pdf\">Satzung-Fassung-18.11.2017<\/a><a href=\"https:\/\/landeselternverband.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/Satzung-Fassung-18.11.2017.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie jeder Verein haben wir eine Satzung. Ganz unten auf dieser Seite gibt es diese Version auch als PDF-Datei zum Herunterladen. 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Gib uns einfach ein paar Stichpunkte, z.B.: Erfahrungsaustausch, schwerh\u00f6rig oder geh\u00f6rlos, Geb\u00e4rdenmuttersprachler, CI-Tr\u00e4ger...","rel":"","context":"\u00c4hnlicher Beitrag","block_context":{"text":"\u00c4hnlicher Beitrag","link":""},"img":{"alt_text":"","src":"https:\/\/i0.wp.com\/landeselternverband.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Globus-1.jpg?fit=917%2C516&ssl=1&resize=350%2C200","width":350,"height":200,"srcset":"https:\/\/i0.wp.com\/landeselternverband.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Globus-1.jpg?fit=917%2C516&ssl=1&resize=350%2C200 1x, https:\/\/i0.wp.com\/landeselternverband.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Globus-1.jpg?fit=917%2C516&ssl=1&resize=525%2C300 1.5x, https:\/\/i0.wp.com\/landeselternverband.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Globus-1.jpg?fit=917%2C516&ssl=1&resize=700%2C400 2x"},"classes":[]},{"id":857,"url":"https:\/\/landeselternverband.de\/?page_id=857","url_meta":{"origin":80,"position":5},"title":"Offener Brief","author":"AdminLEV","date":"17. Februar 2022","format":false,"excerpt":"M\u00fclheim, 21.02.2022 17 Jahre Stillstand Viele h\u00f6rbehinderte Kinder besuchen die F\u00f6rderschulen f\u00fcr H\u00f6ren und Kommunikation in Nordrhein-Westfalen. Die h\u00f6renden und geh\u00f6rlosen Eltern dieser Kinder haben sich bewusst f\u00fcr diese Schulform entschieden, um f\u00fcr ihre Kinder die bestm\u00f6gliche F\u00f6rderung und Bildung zu erzielen. 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