Der Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendlicher Nordrhein-Westfalen e. V. fordert einen barrierefreien Zugang zu Fernsehen für Kinder mit Hörschädigung und Gehörlosigkeit. Damit sind auch die Kinder gemeint, die noch nicht lesen können.
Konkret werden für hörgeschädigte und gehörlose Kinder eingeblendete Gebärdensprachdolmetscher für Sendungen bis in ein Alter von etwa 12 Jahren gebraucht. Untertitel können erst ab etwa diesem Alter sinnvoll erfasst werden. Das hängt mit der dann oft gut entwickelten Lesekompetenz zusammen.
Für eine gute Identitätsentwicklung ist es gut, wenn Kinder und Jugendliche, die gehörlos oder hörgeschädigt sind, Sendungen machen.
Ebenso ist es wichtig, dass hörgeschädigte und gehörlose Kinder und Jugendliche mit allen Familienmitgliedern, auch hörenden, zusammen fernsehen können. Dafür sind nicht nur Online-Angebote, sondern auch Fernsehangebote wichtig. Die Umsetzung dieser Forderungen sorgt für barrierefreies Fernsehen auch für Kinder und Jugendliche.