Stellungnahme zum Englischunterricht an Förderschulen Hören und Kommunikation in NRW

Stellungnahme zum Englischunterricht an Förderschulen Hören und Kommunikation in NRW

Der Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendlicher NRW e.V. schließt sich den Forderungen des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V. an und fordert ebenfalls den Englischunterricht in ASL (American Sign Language) in den nordrhein-westfälischen Förderschulen Hören und Kommunikation durchzuführen.

Die von den Englischlehrern der Förderschulen Hören und Kommunikation in ihrer Landes-fachkonferenz Englisch beschlossene Strategie, überwiegend Signed English (SE) einzuset-zen lehnen wir in dieser Form ab. SE ist gleichzusetzen mit LUG (Lautsprachunterstützende Gebärden).

So wie der Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendlicher NRW e.V. im gesamten Unterricht aller Fächer den bimodal-bilingualen Unterricht fordert, unter Einsatz von DGS (Deutsche Gebärdensprache) und Schriftsprache, fordern wir das gleiche für den Englischunterricht in Form von ASL und Schriftsprache.

Es entsteht der Eindruck, dass der Englischunterricht in SE, als visualisiertes Englisch, wel-ches nur von hörenden Menschen und nicht von gehörlosen Amerikanern genutzt wird, stattfinden soll, weil die derzeit tätigen Englischlehrer an den Förderschulen Hören und Kommunikation in ihrem Studium kein ASL gelernt haben.

Der Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendlicher NRW e.V. fordert eine Gleichbehandlung von hörgeschädigten und hörenden Schülern, die ihrerseits eine echte 2. Fremdsprache erlernen und nicht ein erfundenes Konstrukt.

Es gibt mehr ASL-Materialien, mediale Lerntutorials u. a. als für SE. Bereits in Hamburg und in Berlin wird ASL im Englischunterricht zumindest in den Förderschulen Hören und Kommunikation erfolgreich praktiziert. Bremen ist seit kurzem auch auf diesem Weg.

Es müssen zeitnah Schulungen des vorhandenen Lehrpersonals in ASL stattfinden und im Studium der Englischlehrer muss ASL einen festen Platz bekommen.

Zudem ist zu prüfen, ob andere kompetente Personen, die der ASL mächtig sind und diese auch unterrichten können, im Schuldienst in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden.

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